
Das Betreiben eines Hotels nach den Lockerungen der Corona-Maßnahmen unterliegt strengen Auflagen, welche für jedes Bundesland unterschiedlich sind. Dabei geht es nicht nur um Mindestabstand und Maskenpflicht, sondern darüber hinaus um die Schulung von Mitarbeiter und Informationspflicht für Gäste, eine wirtschaftliche Umsetzung und letztlich auch darum, für Kunden eine Wohlfühlatmosphäre schaffen zu können.
Dorint® hat ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept vorgelegt: „Stay Save by Dorint“. Die umfassenden Maßnahmen gelten für alle Häuser der Kette. In dem Acht-Säulen-Konzept spiegeln sich nicht die Bedürfnisse der Gäste wieder, sondern es werden darüber hinaus auch allgemeine Vorkehrungen getroffen, wie z. B. ein Lobbymanager, der den Verkehr in öffentlichen Räumen regelt, die Einführung eines speziellen Siegels oder ein differenziertes Konzept zur Desinfektion der von Gästen, Mitarbeitern und Lieferanten genutzten Räume und Flächen.
Wie wird die Desinfektion mit Zoono® umgesetzt?
Dorint® hat sich für die Desinfektion mit Zoono® entschieden. Hotelzimmer werden mit dem hochwirksamen Langzeit-Desinfektionsmittel, Zoono Microbiotic Shield®, genebelt. 99,9 Prozent der Keime lassen sich nach einer solchen Benebelung auf Oberflächen reduzieren und machen sie unschädlich. Dieser Prozess wird alle 25 Tage wiederholt.
Auch nach der Corona-Pandemie wichtig
Zusätzlich werden diese Maßnahmen mit internen Audits/Überprüfungen durch den Hygienebeauftragten kontrolliert. Im nächsten Schritt strebt Dorint® eine unabhängige Zertifizierung für seine Hotels an, das auch über Corona hinaus relevant sein dürfte und gesetzliche Vorgaben sowie das Wohl der Gäste abbildet.
Auf diese Weise will Dorint® ihren Gästen die einzelnen Maßnahmen näherbringen und für Vertrauen werben.
Die auf Länderebene geforderten Corona-Maßnahmen für Hotels fallen sehr unterschiedlich aus. Zum Beispiel müssen in den meisten Bundesländer ein Schutz- Hygienekonzept vorgelegt werden. In Nordrhein-Westfalen und Sachsen werden Handdesinfektionsspender für Gäste im Eingangsbereich gefordert. In Rheinland-Pfalz und Saarland muss gebrauchtes Geschirr bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Das sonst übliche Reinigen von Gläsern in Spül- und Kaltwasser ist damit im Gastrobetrieb und für Bars nicht mehr möglich.
In Mecklenburg-Vorpommern müssen zusätzlich auch Salzstreuer nach Gebrauch desinfiziert werden. Gegenstände zur allgemeinen Verwendung wie Salzstreuer, Pfeffermühlen oder Besteckgefäße sind in Hessen nicht zugelassen.
Referenzen:
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